Unser Digi-Treff am Freitag, dem 24. April 2026 beschäftigt sich mit dem Thema: Digitalen Nachlass regeln
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Kundenkonten des Verstorbenen, wie E-Mail-Accounts, Profile auf Social Media oder auch Zugänge für Online-Händler. Auch Computer und andere Geräte können zum digitalen Nachlass gehören. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein digitaler Nachlass zur Erbmasse gehört, was bedeutet, dass Erben Zugang zu digitalen Konten haben. Es ist wichtig, rechtzeitig Regelungen zu treffen, um die Angehörigen im Ernstfall handlungsfähig zu machen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Stadtbücherei Hachenburg, Tel.: 0 26 62 / 93 94 51 oder per E-Mai: stadtbuecherei@hachenburg.de
